Mit grosser Mehrheit haben sich National- und Ständerat nach mehrjähriger Diskussion in der Wintersession 2020 für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare (Ehe für alle) inklusiv der Samenspende für lesbische Paare ausgesprochen. Die vorberatende Kommission hatte vorgesehen, nur die zivilrechtliche Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu genehmigen, so wie es in der parlamentarischen Initiative, welche die GLP 2013 einreichte, verlangt wurde. Eine Mehrheit von National- und Ständerat wollte aber das ganze Paket und stimmte schliesslich der Ehe für alle inkl. Samenspende zu.
Die Samenspende für gleichgeschlechtliche Paare ist juristisch äusserst umstritten. Gemäss Bundesverfassung dürfen Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung lediglich bei der Indikation von Unfruchtbarkeit und nur als letztes Mittel angewendet werden. Mit der Umdeutung von «Unfruchtbarkeit» zu «unerfüllter Kinderwunsch» trägt das Parlament der Bundesverfassung nicht Rechnung und öffnet so Tür und Tor für weitere Forderungen zur Öffnung der Fortpflanzungsmedizin. Wenn nun lesbische Paare den Zugang zur Samenspende erhalten, berührt dies auch die Rechte der ungeborenen Kinder: Die faktische Vaterlosigkeit wird zum gesetzlichen Regelfall mit ungeklärten Folgen für die Identitätsfindung dieser Kinder. Die Samenspende für lesbische Frauen schafft wiederum eine Diskriminierung schwuler Paare. Um diese Diskriminierung zu beseitigen, folgt als logische Konsequenz die Forderung nach Eizellenspende und Leihmutterschaft. Diese wurde von den entsprechenden Organisationen bereits formuliert. Leihmutterschaft ist in der Schweiz auf Verfassungsebene verboten. Viele Medien berichten sehr wohlwollend und befürwortend über Leihmutterschaft. Dabei werden viele Schwierigkeiten ausgeblendet oder beschönigt. Es wird auch hier wieder eine Ungerechtigkeit geschaffen, da sich nur wohlhabende Paare einen solchen Kinderwunsch erfüllen können. Dazu kommt, dass sich Frauen in diversen Ländern nur aus finanzieller Not als Leihmutter zur Verfügung stellen und die Risiken einer Schwangerschaft selbst tragen müssen. Eine Bindung zwischen Mutter und Kind entsteht bereits während der Schwangerschaft. Diese Bindung wird kurz nach der Geburt abgebrochen. Was das für diese Kinder bedeutet wird sich erst in der Zukunft zeigen.
Die EVP hat das Thema Fortpflanzungsmedizin schon immer kritisch begleitet und unterstützt das Referendum gegen die Ausweitung der Samenspende auf lesbische Paare.
Maja Müller
Co Präsidentin EVP Bezirk Andelfingen