Die Finanzierung von Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung ist je nach Bereich unterschiedlich ausgestaltet. Das führt zu Fehlanreizen und erschwert die Zusammenarbeit über die Leistungsbereiche hinaus. Immer wieder werden Patientinnen und Patienten aus finanziellen Gründen stationär behandelt oder müssen dieselben Untersuche doppelt machen, da die Abrechnung bei der Arztpraxis anders ausgestaltet ist, wie im Spital.
Nach langer Beratung im Parlament wurde im Dezember 2023 nun endlich eine bedeutende Reform zur Finanzierung im Gesundheitswesen beschlossen. Mit der einheitlichen Finanzierung der Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung wird der Kostenanteil der Kantone für Leistungen im ambulanten und stationären Bereich sowie für Pflegeleistungen einheitlich auf mindestens 26,9 Prozent festgelegt. Die Krankenversicherer tragen die restlichen höchstens 73,1 Prozent.
Fehlanreize beseitigen und Versorgungsqualität steigern
Mit 60 Ja- zu 6 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen fassten die Delegierten der EVP Schweiz die Ja-Parole zur EFAS-Vorlage. Diese Reform ist nötig, um finanzielle Fehlanreize zu beseitigen, was sowohl eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten als auch grosse Kosteneinsparungen für Prämienzahlende und Kantone ermöglicht. Die Vorlage beschleunigt eine sinnvolle Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich und stärkt die koordinierte Versorgung zwischen verschiedenen Akteuren. Die EVP-Delegierten unterstützen die damit erzielte Verbesserung der Versorgungsqualität und durch die Stärkung des ambulanten Bereichs auch geregeltere Arbeitszeiten und bessere Arbeitsbedingungen für das Gesundheitspersonal.
Stimmfreigabe zur Änderung der Eigenbedarfs-Kündigung
Mit den beiden Änderungen des Mietrechts entscheidet das Stimmvolk über herausfordernde Interessenkonflikte zwischen Mietenden und ihrem Recht auf ein gesichertes Mietverhältnis sowie Vermietenden, die berechtigte Interessen an ihrem Eigentum geltend machen möchten.
Die EVP anerkennt die Interessen der Eigentümerschaft an der eigenen Nutzung einer neu erworbenen Immobilie. Gleichzeitig könnte die vorgeschlagene Regelung betreffend Eigenbedarfs-Kündigung die Rechte der Mietenden einschränken und womöglich zu mehr Kündigungen führen.
Eine knappe Mehrheit der Delegierten folgte ihren Nationalratsmitgliedern und stimmte der Vorlage zu. Anschliessend wurde der Antrag auf Stimmfreigabe zur Änderung des Mietrechts betreffend Kündigung wegen Eigenbedarfs deutlich angenommen.
Untermiete: Nein zu starkem Eingriff in die Rechte der Mietenden
Jedoch ganz ohne Not möchte das Parlament die Rechte der Mietenden im Bereich der Untermiete schwächen. Bereits heute ist die Untermiete klar geregelt, sodass der Vermieter einer Untermiete zustimmen muss und missbräuchliche oder nachteilige Untermieten ablehnen kann. Dass Untermieten in ihrer Dauer neu auf maximal zwei Jahre beschränkt werden sollen und bei Verletzung der zusätzlichen Formvorschriften die Kündigung droht, erachtet die EVP als ungerechtfertigten Angriff auf die Rechte der Mietenden.
Die Delegierten der EVP Schweiz beschlossen mit 10 Ja- zu 55 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen die Nein-Parole zur Änderung des Mietrechts betreffend Untermiete.