Die Schweiz bleibt nicht stehen

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Die Schweiz bleibt nicht stehen

Erinnern sie sich noch an die Abstimmung zum Gegenvorschlag der «Korrektur-Initiative» welcher die Ausfuhr von Waffen in Konfliktgebiete verbietet?

Die Schweiz bleibt nicht stehen

Erinnern sie sich noch an die Abstimmung zum Gegenvorschlag der «Korrektur-Initiative» welcher die Ausfuhr von Waffen in Konfliktgebiete verbietet? Der Bundesrat hat ihn am 1. Mai 2022 in Kraft gesetzt.
Jetzt, gut ein Jahr, später verhandelt das Parlament den Vorschlag zur «Änderung des Kriegsmaterialgesetzes». Damit soll ermöglicht werden, dass die Nicht-Wiederausfuhrerklärung für Staaten, die sich den Schweizer Werten verpflichten, auf fünf Jahre beschränkt wird. Das Land, das Kriegsmaterial erhält, muss aber die Menschenrechte einhalten und es darf kein Risiko bestehen, dass dieses gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Bestimmungsland nicht in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Verteidigt sich dieses jedoch mit dem völkerrechtlich verankerten Selbstverteidigungsrecht, soll eine Weitergabe möglich sein.  

 

Beim Entscheid, wie auf die Anfrage verschiedener Staaten zur Weitergabe von Kriegsmaterial geantwortet wird, spielt auch unsere Neutralität eine wichtige Rolle. In unserer Bundesverfassung steht, dass wir die Neutralität bewahren sollen. Gleichzeitig finden wir jedoch auch den Auftrag in der Verfassung das Völkerrecht zu beachten; also alle rechtsverbindlichen Regeln auf internationaler Ebene einzuhalten – und diese verbieten u. a. einen Angriffskrieg. Wir stehen somit politisch in einem verfassungsrechtlichen Spannungsfeld, in dem die einen stärker das Neutralitätsprinzip betonen, während die anderen das Völkerrecht verteidigen wollen.
Bereits seit mindestens 30 Jahren lebt die Schweiz eine differenzierte Neutralität und keine integrale. Schon vor unserer UNO-Mitgliedschaft vertrat der Bundesrat in seinem Bericht von 1993 die Auffassung, dass die Neutralität nicht für UNO- oder EU-Sanktionen gelte. Schauen wir zurück in die Geschichte stellen wir zudem fest: Sanktionen gegen Kriegsparteien sind nichts Neues.

Das Kriegsmaterialgesetz sieht Ausnahmen für ausserordentliche Umstände vor, was eine Wiederausfuhr ermöglichen würde. Die entscheidende Frage ist also, ob man aktiv werden will. Das ist die politische Dimension der Neutralität.

Es trifft auch nicht zu, dass die Guten Dienste wie Friedensverhandlungen oder Schutzmachtmandate nur dank strikter Neutralität möglich wären. Schweden ist nicht neutral, hat jedoch mehr Schutzmachtmandate als die Schweiz.

Wie auch immer die Debatten im Rat ausfallen, sollten wir bedenken: Unser Land verändert sich, was einmal definiert wurde muss überdacht und eventuell sogar neu definiert werden.
Ich denke, dass wir in unserem Land dazu fähig sind, dass dies aber von uns allen mitgetragen werden muss.

 

Urs Mül­ler EVP