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Ja zum Gegenvorschlag der VI Gerechtigkeitsinitiative

Die EVP lehnt die VI klar ab und emp­fiehlt ein über­zeug­tes Ja zum Gegen­vor­schlag und bei der Stich­frage ein Kreuz bei der Vor­lage B.

Die SVP begüns­tigt mit die­ser Volks­in­itia­tive die bes­ser Ver­die­nen­den. Je höher das Ein­kom­men, desto grös­ser die Steu­er­er­spar­nis. Für erwach­sene Steu­er­pflich­tige soll der Abzug für die Krankenkassen-Prämien um 1000 Fran­ken stei­gen. Der Abzug pro Kind soll um 200 Fran­ken erhöht wer­den.

Es ist rich­tig, die stei­gen­den Gesund­heits­kos­ten bei den Steu­ern zu berück­sich­ti­gen. Dass damit Steu­er­pflich­tige ent­las­tet wer­den, wel­che dies nicht benö­ti­gen, kann im Rah­men des Gegen­vor­schlags hin­ge­nom­men wer­den. Die­ser soll nicht zuletzt eine VI ver­hin­dern, die beim Kan­ton und den Gemein­den Steu­er­aus­fälle von jähr­lich 300 Mio. Fran­ken erwar­ten lässt. Im Hin­blick auf die kom­men­den finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen ist dies für das Gemein­we­sen nicht ver­tret­bar. Der Gegen­vor­schlag will die Abzüge weni­ger stark anhe­ben: Er sieht vor, den Abzug für erwach­sene Per­so­nen um 300 Fran­ken, von 2600 auf 2900 Fran­ken, zu erhö­hen. Der Kin­der­ab­zug soll gleich blei­ben, weil die Durch­schnitts­prä­mie für Kin­der bereits dem Maxi­mal­ab­zug ent­spricht. Am Teue­rungs­in­dex soll sich nichts ändern. Die Steu­er­aus­fälle sind gegen­über der VI um etwa zwei Drit­tel klei­ner, was für den Kan­ton und die Gemein­den trag­bar wäre.

Die stän­dig stei­gen­den Kran­ken­kas­sen­prä­mien belas­ten vor allem Men­schen mit tie­fen Ein­kom­men. Des­halb muss gleich­zei­tig den sozial Schwä­che­ren, denen Steu­er­ab­züge nichts nüt­zen, mit dem Aus­bau der Prä­mi­en­ver­bil­li­gung gehol­fen wer­den. Dies ist aber nicht Gegen­stand der Abstim­mungs­vor­lage.

Die EVP lehnt die VI klar ab und emp­fiehlt ein über­zeug­tes Ja zum Gegen­vor­schlag und bei der Stich­frage ein Kreuz bei der Vor­lage B.

 

Maja Mül­ler

CO Prä­si­den­tin EVP Bezirk Andel­fin­gen