Streubomben sollen verboten werden
Streubomben sollen verboten werden
Delegierte aus mehr als 100 Ländern haben sich im Mai 2008 an einer internationalen Konferenz in Dublin auf ein Abkommen zur Abschaffung von Streubomben in den folgenden acht Jahren geeinigt. Die Schweiz war auch dabei. Das Abkommen legt ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition fest. Was noch fehlt, ist die Ratifizierung des Übereinkommens.
Was sich nun die nationalrätliche Sicherheitskommission mit ihrem Entscheid gegen die Ratifizierung geleistet hat, ist ein Eigengoal. Warum? Weil bei einem Einsatz von Streubomben die eigene Bevölkerung in Gefahr gebracht wird. Die Kommissionsmehrheit wies sogar explizit darauf hin, dass die internationale Gemeinschaft durch den Bestand von Streumunition der Schweizer Armee nicht gefährdet sei, weil die Munition nur im Verteidigungsfall und somit nur auf Schweizer Boden eingesetzt würde. Als ob das nur halb so schlimm wäre, wenn es die eigene Bevölkerung träfe. Die letzten Jahrzehnte Kriegsgeschichte haben uns genug Beispiele geliefert, wie grossflächige Landstriche innert weniger Stunden faktisch unbewohnbar gemacht wurden und während Jahren nicht mehr genutzt werden können. Noch nach Generationen werden Menschen in Laos, dem Kosovo oder dem Irak durch Blindgänger verstümmelt.
Ex-IKRK-Präsident Cornelio Sommaruga ist entsetzt über den Entscheid der nationalrätlichen Sicherheitskommission. Nationalrat Ulrich Schlüer erklärte, Streumunition sei eine extrem wirksame Munition, darum könne es sich gerade die Schweiz, die ja eine Verteidigungsarmee habe, nicht leisten, darauf zu verzichten. Cornelio Sommaruga wies darauf hin, dass die Streumunition eher eine Angriffs- als eine Verteidigungswaffe sei. Das IKRK sei regelmässig Zeuge der schrecklichen Folgen von Streubomben gewesen, erklärte auch IKRK-Präsident Jakob Kellenberger. Bereits im Jahr 2000, nach dem Kosovo-Konflikt, der zu zahlreichen zivilen Opfern geführt hatte, rief das IKRK zu einem Verbot von Streubomben auf. Diese Waffen sind nicht nur moralisch unakzeptabel, sondern auch nach dem Völkerrecht illegal. Die Verwendung solcher Streubomben widerspricht klar der humanitären Tradition der Schweiz.
Ich hoffe, dass das neue Parlament die Entscheidung der Sicherheitskommission umstossen und die Ratifizierung des Abkommens mit dem Streubombenverbot beschliessen wird.
Margrit Wälti
Präsidentin EVP Bezirk Andelfingen




